Videoüberwachung in Filialen
Hier können Sie die Zweckbeschreibung der Videoüberwachung nachlesen.
Zweckbeschreibung Videoüberwachung
Zweckbeschreibung und Dokumentation der
Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 BDSG
1. Standort
Die Videoüberwachung wird im Hauptgeschäft (Am Sendelbach 1-3, 95445 Bayreuth), sowie in der Filiale in den Markgrafenhallen (Markgrafenallee 3, 95448 Bayreuth) eingesetzt
2. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Steiner Hörgeräte GmbH
Am Sendelbach 1-3
95445 Bayreuth
3. Datenschutzbeauftragter
Sachverständigenbüro für Datenschutz & IT-Sicherheit (fs@ds-itsec.de)
4. Verantwortliche Stelle (Auskunftsgeber)
Zuständig für die Durchführung der Videoüberwachung ist die Filialleitung
5. Überwachter Bereich
Überwacht wird ausschließlich der Eingangs- und Empfangsbereich der Filiale. Eine Überwachung nicht-öffentlicher Bereiche findet nicht statt.
6. Zwecke der Videoüberwachung § 4 Abs. 1 Nr. 3 BDSG
Die Videoüberwachung erfolgt zur: Wahrnehmung des Hausrechts, Verhinderung von unbefugten Zutritten, Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen, Gefahrenabwehr, Verhütung bzw. Aufklärung von Straftaten, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, Rekonstruktion und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Vorfällen.
7. Betroffene Personengruppen
Mitarbeiter, Kunden, Interessenten, Lieferanten, Gäste.
8. Verfahren
Für die Videoüberwachung ist im o.g. Bereich eine feststehende Kamera installiert. Die Übertragung der Bilder erfolgt während der Geschäftszeiten auf die in der Filiale genutzten Computerbildschirme. Die von der Kamera erfassten Bilder werden zu jeder Zeit auf Festplatte aufgezeichnet.
Die Aufzeichnungen werden nur anlassbezogen (z. B. nach Meldung von Diebstählen) durch besonders berechtigte Personen ausgewertet.
9. Empfänger der Überwachungsaufnahmen
Die Aufzeichnungen können als Beweismittel an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen an Rechtsanwälte übermittelt und vor Gericht verwendet werden.
10. Löschung
Die Aufzeichnungen werden in einem selbstüberschreibenden Speicher gespeichert und durch laufendes Überschreiben gelöscht. Die Aufbewahrungszeit beträgt 7 Tage.
11. Korrespondierende bzw. mitgeltende Unterlagen
Technische Beschreibung der Kamera und der dazugehörigen Software
Bayreuth, 01.07.2022
gez. Siegfried Steiner